Anita Klahn

  • Startseite
  • Person
    • Mein Wahlkreis
  • Politik
    • Es gibt sehr gute Gründe für die FDP!
    • Mitmachen & Unterstützen
  • Aktuelles
  • Presse
  • Termine
JETZTMitglied werden
Dienstag, 23. Februar 2021 / Veröffentlicht in Aktuelles

Beschluss der Landesregierung: Erstattung der Elternbeiträge und Anpassung der Corona- Bekämpfungs-Verordnung

Zur Entlastung der Eltern hat die Landesregierung die Erstattung der Elternbeiträge für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote an Grundschulen und Grundschulteilen beschlossen. Die bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Anita Klahn, MdL, begrüßt diesen Beschluss und sieht nun die Priorität in den Öffnungen der Schulen und Kitas.

Bis zum 28.02.2021 können Eltern Anträge zur Erstattung der Elternbeiträge für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote an Grundschulen und Grundschulteilen stellen. Da diese Angebote während der Aussetzung der Präsenzpflicht nicht durchgeführt werden konnten, hat die Landesregierung diese Maßnahme zur weiteren Entlastung der betroffenen Eltern beschlossen.

Erstattet werden dabei die Beiträge, die bis zum 21.02.2021 gezahlt wurden. Aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen und des damit einhergehenden verlängerten Distanzunterrichts für die Kreise Pinneberg, Herzogtum-Lauenburg, Schleswig-Flensburg und der kreisfreien Städte Lübeck und Flensburg werden die dortig gezahlten Beiträge bis zum 28.02.2021 aus dem Landeshaushalt erstattet. Auch für die weiterführenden Schulenwurde eine solche Unterstützungsmaßnahme festgelegt. Hier werden einheitlich alle Elternbeiträge bis zum 28.02.2021 erstattet.

Als bildungspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion des schleswig-holsteinischen Landtags, Anita Klahn, freut sich und begrüßt diesen aus ihrer Sicht notwendigen Schritt. „Mit dieser Regelung können wir die betroffenen Eltern entlasten und unterstützen“, so die stellvertretende Fraktionsvorsitzende. Aus ihrer Sicht kann diese Art der Unterstützung nur ein erster Schritt sein, denn um die Situation der Familien merklich zu verbessern und vor allem den Kindern ihr Recht auf Bildung zu sichern, hätten die Öffnungen von Schulen und Kitas Priorität. Weiter erklärte sie in einer Pressemitteilung der Fraktion am 16.02.2021:

„Auch wenn wir aufgrund der weiterhin angespannten Situation rund um die Pandemie und der Ausbreitung der Virus-Mutation umsichtig handeln müssen, haben wir uns im Land dafür ausgesprochen, den Eltern eine verlässliche Öffnungsperspektive zu geben. Durch die landesweit sinkenden Inzidenzwerte eröffnen sich schrittweise die Perspektiven für Schul- und Kita-Öffnungen. Allerdings können wir diese Öffnungen nur verantworten, wenn die Gesundheit der Menschen nicht gefährdet wird.

Wichtig ist, dass wir für die ersten Öffnungsschritte die notwendigen Maßnahmen treffen. Dazu gehören die Schnupfenpläne und die Hygienekonzepte, aber auch eine sinnvolle Teststrategie. Auch wenn diese immer nur eine Momentaufnahme darstellen, helfen sie, ein Übertragungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren und eine effektive Kontaktverfolgung zu ermöglichen.

Unsere große Hoffnung ist, dass zeitnah Corona-Selbsttests zur Verfügung stehen, die einfach zu Hause durchgeführt werden können. Sobald diese zugelassen sind und ein zuverlässiges Ergebnis liefern, können solche Selbsttests ein weiterer wichtiger Schritt für unsere Teststrategie sein.“

Am 19. Februar wurde dazu die Anpassung der Corona-Bekämpfungsverordnung und Schul- Corona-Verordnung beschlossen. Zwar können Grundschulen ab morgen (22. Februar) wieder den Präsenzbetrieb aufnehmen, Kitas, Horte und Kindertagespflege den Regelbetrieb unter Pandemiebedingung, allerdings konnten damit nun auch eine weitere Reihe von

Öffnungen auf den Weg gebracht werden. Das Kabinett begründete die Anpassungen mit der insgesamt positiven Entwicklung und dem rückläufigen Trend bei den Corona-Infektionen in Schleswig-Holstein.

Mit den beschlossenen Änderungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnung erfolgen zudem weitere Anpassungen ab dem 20. Februar:

  • ·  Bei den weiterhin bestehenden Kontaktbeschränkungen werden Kinder aus den beiden involvierten Haushalten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgerechnet.
  • ·  Prüfungsvorbereitende Integrationskurse und damit verbundene Sprach-, Berufssprach- und Erstorientierungskurse werden dem zum Erwerb eines Schulabschlusses prüfungsvorbereitenden Unterricht an Volkshochschulen gleichgestellt und damit zulässig.
  • ·  Praktischer Fahrunterricht für berufsbezogene Ausbildungen wird ermöglicht.
  • ·  Es gilt eine erweiterte Maskenpflicht für Eltern und Mitarbeitende in Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Grundsätzlich müssen erwachsene Personen (Beschäftigte, Eltern und Besuchende) in Kitas und deren Außengelände eine medizinische Maske tragen. Für Betreuungskräfte gibt es aber die Möglichkeit,situationsbezogen davon abzuweichen.
  • ·  Ärztlich oder psychotherapeutisch verordnete Gruppentherapien werdenermöglicht.

    Diese angepasste Verordnung gilt bis zum 28. Februar 2021. Ab dem 1. März soll es weitere, bereits angekündigte Anpassungen geben. Alle Maßnahmen unterliegen der jeweils aktuellen Bewertung der Infektionslage in Schleswig-Holstein.

    In Kreisen und kreisfreien Städten mit einem dynamischen Infektionsgeschehen gelten allerdings gesonderte Bestimmungen und auch verschärfte Regelungen sind möglich. Die angepasste Verordnung tritt also dort nicht in Kraft. Flensburg, Schleswig-Flensburg, Pinneberg (Ausnahme Helgoland), Lübeck und Herzogtum Lauenburg sind von diesen Einschränkungen betroffen.

    Zudem hat das Land den Erlass zur Test- und Nachweispflicht für Grenzpendler und Grenzgänger bei Einreise aus Dänemark angepasst. Dabei ist das Ziel der Landesregierung, möglichst einheitliche Testregelungen auf beiden Seiten der Grenze für Pendler zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen engmaschigere Tests zur Eindämmung der Infektionen gerade im nördlichen Landesteil beitragen.

    Team Anita Klahn

Weitere Artikel

 Kulturelles Leben unter Pandemiebedingungen kann endlich wieder stattfinden. 
MatheSH kann mehr als Rechnen!
Ohne eine gute Lesekompetenz wird man keine App programmieren können.

Ansprechpartner für Öffentlichkeitsarbeit

Anita Klahn
Email: anita.klahn@fdp.ltsh.de

Aktuelle Artikel

  • Anita Klahn: Der Bildungsbereich braucht mehr Personal

  • Das Recht auf Bildung ist ein hohes Gut.

  • Buchholz führt die FDP als Spitzenkandidat in den Landtagswahlkampf 2022

  • Landesstrategie “ Bildung für nachhaltige Entwicklung“: Nachhaltigkeit ist so viel mehr als das Einsparen von Ressourcen

  • Kinder in Kita und Kindertagespflege nach Corona stärken 

Kontakt

Anita Klahn
Landtag Schleswig-Holstein Landeshaus
Düsternbrooker Weg 70
24105 Kiel

Telefon: 0431 988 -1486 / -1489
E-Mail: klahn@fdp-stormarn.de
Landtag: anita.klahn@fdp.ltsh.de

Links

  • FDP Bundesverband
  • FDP Landtagsfraktion Schleswig-Holstein
  • FDP Landesverband Schleswig-Holstein
  • FDP Kreisverband Stormarn
  • FDP Nordstormarn
  • Junge Liberale Schleswig-Holstein
  • Friedrich Naumann Stiftung
  • Friedrich Naumann Stiftung Länderbüro Norddeutschland
  • Landtag Schleswig-Holstein

Termine

Es gibt derzeit keine bevorstehenden Veranstaltungen.

Aktuelles aus der FDP

  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • SOZIALE NETZWERKE

© 2017 Anita Klahn

OBEN