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Sonntag, 08. August 2021 / Veröffentlicht in Aktuelles

Modernisierung des Besoldungsänderungsgesetzes: Entlastungen für Familien und Nachbesserung beim unzeitgemäßen Alleinverdiener-Modell

Nachdem das Bundesverfassungsgericht zwei wegweisende Urteile zum Besoldungsrecht in Berlin und Nordrhein-Westfalen abgegeben hat, wird nun auch  in Schleswig-Holstein nachgelegt. Ab 2022 werden wesentliche Verbesserungen anstehen, die Beamtinnen und Beamte und deren Familien entlasten sollen. Dabei soll eine Übertragung des Tarifergebnisses die Grundlage für eine verfassungskonforme Besoldung sicherstellen.
 
>> Eckpunkte:
    • Anhebung des untersten Einstiegamts von Besoldungsgruppe A5, Stufe 1 auf Besoldungsgruppe A6, Stufe 2
    • Erhöhung des Familienzuschlags um pauschal 40 Euro pro Kind
    • Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Ehegatten von 70 Prozent auf 90 Prozent (ohne Pflegeaufwendungen) bei Familien mit zwei oder mehr Kindern
    • Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für Kinder von 80 Prozent auf 90 Prozent (ohne Pflegeaufwendungen) bei Familien mit drei oder mehr Kindern
    • Reduzierung des Anrechnungssatzes in der Heilfürsorge von 1,4 Prozent um 0,4 Prozent auf 1 Prozent
    • Wegfall des Selbstbehalts in der Beihilfe für die Besoldungsgruppen A6 bis A9
>> Zusatz: 2 Familienergänzungszuschläge, die in Abhängigkeit vom Familieneinkommen gezahlt werden sollen. Dies ist eine grundlegende Modernisierung des Besoldungsrechts, das bislang auf der Annahme des „Alleinverdiener-Modells“ beruht.
 
Mit der Modernisierung des Besoldungsrechts wird ein wichtiger Schritt gegangen, denn bei den Familienergänzungszuschlägen werden künftig auch Partnereinkommen berücksichtigt. Damit lösen wir uns vom Bild der Alleinverdiener-Familie und wirken damit einem unzeitgemäßen Modell entgegen.  

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E-Mail: klahn@fdp-stormarn.de
Landtag: anita.klahn@fdp.ltsh.de

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